Das Erstgespräch ermöglicht uns einander kennenzulernen und einen ersten Eindruck davon zu bekommen, ob wir uns vorstellen können, miteinander zu arbeiten.
Sie haben beim Erstgespräch die Gelegenheit, Ihre momentane Situation und Ihr Anliegen zu schildern. Darüber hinaus können wir inhaltliche sowie organisatorische Fragen zur Psychotherapie klären.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird wie eine normale Therapieeinheit verrechnet (80 Euro).
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet 80 Euro.
Da ich mich noch in Ausbildung befinde, ist eine Abrechnung über die Krankenkasse derzeit leider nicht möglich.
Idealerweise finden Therapieeinheiten (50 Minuten) einmal wöchentlich statt. Aber auch längere oder (vor allem in Krisenzeiten) kürzere Abstände können sinnvoll sein und sind möglich. Die Häufigkeit der Einheiten können wir im Rahmen des Erstgesprächs besprechen und je nach Bedarf festlegen. Im Laufe der Therapie können wir diese auch wieder verändern. Gerade zu Beginn einer Therapie ist es jedoch meist sinnvoll einander wöchentlich zu sehen.
Die Dauer der Psychotherapie hängt von vielen persönlichen Faktoren, Ihren Zielen und Bedürfnissen ab und wird individuell vereinbart.
Ein vereinbarter Termine ist nur für Sie reserviert und verbindlich. Sollten Sie einen vereinbarten Termin absagen oder verschieben müssen, bitte ich Sie um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher. Bei zu kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) verrechne ich das volle Honorar für die vereinbarte Stunde, da ich die Stunde so kurzfristig nicht anders vergeben kann.
"In Ausbildung unter Supervision" bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner langjährigen Ausbildung zur Psychotherapeutin befinde und zur eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit berechtigt bin. Diese psychotherapeutische Tätigkeit wird zur Qualitätssicherung von einer erfahrenen Psychotherapeutin supervidiert, d.h. ich reflektiere meine psychotherapeutische Tätigkeit in regelmäßigen Abständen anonymisiert in einer begleitenden Supervision.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich vom ersten Kontakt an zu einer gesetzlich streng geregelten Verschwiegenheit verpflichtet (§15 Psychotherapiegesetz). Alles was Sie mir anvertrauen, bleibt unter uns. Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Angehörigen, Behörden, Ärzt*innen etc.